Redaktionsbüro Smarte Zeitung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) des Redaktionsbüros Smarte Zeitung / Handel-Kempf




Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Textbeiträge (Material), unabhängig vom Weg der Lieferung. Sie gelten, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen dem /Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf  und dem kommerziellen Nutzer der angebotenen Beiträge.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Lieferung

Bevor das Material verwendet werden darf, kontaktiert der kommerzielle Nutzer das Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf  und nennt einen Ansprechpartner. Diese Kontaktaufnahme ist unverbindlich und verpflichtet den Nutzer nicht zur Abnahme der Texte.
Die Nutzer erhalten das Material im allgemeinen via Email. Die kompletten Texte werden dem Nutzer zur unverbindlichen Prüfung und zur einfachen Nutzung gegen Entgelt überlassen. Eine Weitergabe des  Materials an Dritte  ist ohne schriftliche  Genehmigung durch das Redaktionsbüro Smarte Zeitung sowie eine erfolgte Honorarzahlung an  das Redaktionsbüro Smarte Zeitung, gemäß Rechnungstellung, unzulässig. Das gilt auch für Entwürfe bzw. Rohfassungen.

Angegebene Links

zu Illustrationen dienen der Information der Nutzer und deren Umgang mit der Datenschutzverordnung. Dabei wird es sich im allgemeinen um Bilder handeln, die eine Pressestelle oder Institution zur Veröffentlichung bereitstellt. Es liegt allerdings in der Verantwortung des Nutzers, die entsprechenden Nutzungsrechte eigenständig zu klären. Das Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf  übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf Illustrationen, bemüht sich jedoch, auf die jeweils zuständigen Ansprechpartner hinzuweisen.

Das Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf  behält sich vor, die Texte mehreren Interessenten parallel zur Ansicht zu überlassen.

Honorare


Jede redaktionelle  Nutzung bzw. Veröffentlichung der angebotenen Beiträge bzw. beauftragter Texte, einschließlich ihrer öffentlichen Wiedergabe im Internet, ist honorarpflichtig. Gleiches gilt für Textauszüge und für interne oder externe Verwendung durch Unternehmen oder Institutionen und Behörden.  Angeforderte Text-Rohfassungen sind zu honorieren, ebenso Vorab-Versionen. Beauftragte, fertig gestellte Artikel sind in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen. 

Die Höhe des Honorars entspricht mindestens den aktuellen Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten bzw. des Texterverbands.

Es gelten die vereinbarten und in der Regel schriftlich von beiden Vertragsseiten bestätigten Bedingungen zu Arbeitsinhalt und Arbeitsumfang bzw. Auftragsdauer und Auftragsende.

Sollte sich der Arbeitsumfang deutlich verändern, beziehungsweise sollten durch den Auftragnehmer unverschuldet Nacht- und Wochenendarbeit fällig werden, so ist von fällig werdenden Nachhonorierungen auszugehen. Äußert insbesondere der Auftraggeber nachträglich von der ursprünglichen Vereinbarung abweichende Gestaltungswünsche zum Artikel, zumal nach Abgabe des fertigen Textes, wird die dadurch entstehende zusätzliche Arbeit zusätzlich honoriert. Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch hierzu ein neues Angebot, das die Honorierungspflicht des Auftraggebers gegenüber der bereits begonnenen Arbeit am ursprünglichen Auftrag und Angebot unberührt lässt.

Die beauftragte Wahrnehmung von Terminen ist - wie bei festangestellten Redakteuren - Arbeitszeit und wird als solche in Rechnung gestellt. Spesen werden für außerstädtische Fahrtkilometer, eventuell notwendige Übernachtungen, sowie bei größerem Aufwand an Arbeitsmaterial und Telekommunikationskosten nach Vereinbarung vom Auftraggeber übernommen. Bei zusätzlich sich ergebenden Spesen werden diese neu verhandelt.

Sonderregelungen: Werden beauftragte Termine abgesagt oder vereinbarte Artikel zum Termin nicht veröffentlicht bzw. nicht genutzt, so ist dennoch ein Ausfallhonorar in voller Höhe fällig. Entsprechendes gilt für sonstige Textaufträge. Besprechungen, Vorarbeiten und "Schleifen" werden nach Stundensatz voll in Rechnung gestellt. Anzahlungen sind in Form von Abschlagzahlungen nach Rechnungstellung zu leisten, beispielsweise in Höhe von 50 Prozent des Auftragsvolumens.

Honorare sind stets Netto-Honorare, die ohne Abzug und plus Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sie werden mit der Nutzung des Beitrages fällig und sind sogleich, spätestens aber 20 Werktage danach auf das Konto des Redaktionsbüros Smarte Zeitung / Handel-Kempf  zu zahlen. Unterbleibt die Zahlung in diesem Zeitraum, muss das Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf  eine Urheberrechtsverletzung vermuten, es wird zunächst automatisch eine erhöhte Nutzungspauschale von zusätzlich Euro 250,-- pro Beitrag fällig. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Eine Verwertung des Materials in elektronischen Archiven oder Datenbanksystemen ist zu einem Aufpreis von mindestens 25 Prozent bzw. nach Vereinbarung und/oder Rechnungstellung möglich. Die Beachtung der relevanten Datenschutzregelungen obliegt dabei den Verwertern.


Rechtseinräumung / Urheberrecht

Alle vom Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf angebotenen Beiträge bleiben stets Eigentum der Autorin, für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Eingeräumt wird nur die einmalige Nutzung durch Abdruck oder elektronische Wiedergabe.
Die redaktionelle Bearbeitung und Veränderung des Textes im redaktionell üblichen Rahmen ist gestattet. Dabei darf das Material im Sinne des §14 UrhG weder entstellt noch in der Tendenz verfremdet oder verfälscht werden. Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.
Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Redaktionsbüros Smarte Zeitung / Handel-Kempf  erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Auch die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Nutzer darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Redaktionsbüros Smarte Zeitung / Handel-Kempf nicht erfolgen.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart und honoriert werden.
Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Redaktionsbüros Smarte Zeitung / Handel-Kempf  auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht ( § 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden.


Pflichten des Nutzers

Sie informieren das Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf durch die kostenlose Übersendung eines Belegexemplars bzw. einer Honorarabrechnung (gem. § 25 Verlagsgesetz) von der Veröffentlichung.
Die veröffentlichten Texte sind gemäß §13 UrhG mit dem Namen "Annegret Handel-Kempf" bzw. dem Namenskürzel des Autors "AHK" zu kennzeichnen, mindestens aber mit dem Redaktionsbürokürzel  "SmZ", "JAH", "RBHK" bzw. "RBSmZ" oder der Redaktionsbüro-Nennung , "Smarte Zeitung". Dies gilt auch im Falle von Online-Veröffentlichungen.
Unterbleibt die Kennzeichnung oder verstößt der Nutzer gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Nutzer hat das Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf  von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder der Entstellung des Werkes resultieren.
Angebotene Beiträge, die ausdrücklich mit einer Sperrfrist (Embargo) gekennzeichnet sind, dürfen nicht vor Ablauf dieser Frist veröffentlicht werden. Mögliche Folgen, die aus einem Bruch dieses Embargos resultieren, liegen in der Verantwortung des Nutzers.


Haftung des Redaktionsbüros Smarte Zeitung / Handel-Kempf

Das  Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf  haftet nicht bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb, bei Lieferschwierigkeiten, inhaltlichen oder textlichen Fehlern. Ebenso haftet das Redaktionsbüro Smarte Zeitung / Handel-Kempf nicht bei Verstößen gegen Bestimmungen in Zusammenhang mit der DSGVO durch den Nutzer/Verwerter/Besteller oder durch Suchmaschinen sowie bei nicht voraussehbaren Ereignissen, Katastrophen, Pandemien und Epidemien .
Weitergehender Haftungsausschluss: Journalistische Fotos, Texte und Recherchen bedingen besondere, datensensitive Methodik, die beispielsweise über die Informantenschutzpflicht und die journalistische Sorgfaltspflicht, orientiert an der DSGVO - nach Maßgabe für das journalistische Berufsfeld - , bedient wird. Einwände gegen die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten (auch Fotos) im Rahmen der journalistischen Berufsausübung im notwenigen, sparsam vorgenommenen Maße sind von den Betroffenen daher deutlich, explizit und nachvollziehbar zu äußern. Journalistische Berufsausübung und journalistisch notwendige Recherche dürfen dabei nicht per se unmöglich gemacht werden.
Hinweis: Kontakt- und andere Daten (z. B. Mitschriften und Mitschnitte von Interviews) sind begrenzt aufzuheben, um den journalistischen Nachweispflichten ggf. entsprechen zu können, wobei der Informantenschutzpflicht Genüge zu leisten ist und die DSGVO als weitere Orientierung gilt.

Schlußbestimmungen

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.

(Stand 10/22)



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